WERBEpunktPRORA Ein Auge für die Sache

Wissen

Genehmigung für Werbeanlagen

Nicht jedes Schild braucht eine Genehmigung — aber mehr, als viele annehmen. Gerade auf Rügen, wo ganze Ortsteile unter Gestaltungssatzungen und Denkmalschutz stehen, lohnt sich ein Blick vorher.

Der folgende Überblick ersetzt keine Auskunft der Behörde. Zuständig für Werbeanlagen ist die Bauaufsicht des Landkreises Vorpommern-Rügen; bei Gestaltungssatzungen zusätzlich die jeweilige Gemeinde.

Zwei gewoelbte blaue Fassadenschilder der Walentowski Galerien mit goldener Schrift an weisser Bäderarchitektur

Werbeanlagen sind baurechtlich Bauwerke

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern behandelt Werbeanlagen als bauliche Anlagen. Kleinere Anlagen sind in der Regel verfahrensfrei, größere und freistehende nicht. Maßgeblich sind Größe, Anbringungsort und die Frage, ob die Werbung an der Stätte der Leistung steht oder als Fremdwerbung andernorts.

Werbung am eigenen Betrieb wird deutlich großzügiger behandelt als Werbung für etwas, das ganz woanders stattfindet.

Wann es fast immer unkritisch ist

  • Kleine Firmen-, Praxis- oder Klingelschilder am Eingang
  • Schaufensterbeschriftung mit Namen und Öffnungszeiten
  • Fahrzeugbeschriftung — das Fahrzeug ist keine bauliche Anlage
  • Bauschilder für die Dauer der Baumaßnahme am Bauort

Wann Sie vorher fragen sollten

  • Freistehende Anlagen mit eigener Gründung, etwa Pylone
  • Großformatige Schilder und Werbetafeln
  • Alles an einem denkmalgeschützten Gebäude oder in dessen Umgebung
  • Ortsteile mit Gestaltungssatzung — auf Rügen keine Seltenheit
  • Auskragende Schilder, die in den öffentlichen Raum ragen
  • Beleuchtete Anlagen in der Nähe von Wohnbebauung
  • Werbung für etwas, das nicht an diesem Ort stattfindet

Gestaltungssatzungen in den Seebädern

Mehrere Ostseebäder auf Rügen haben Satzungen, die das Ortsbild schützen sollen. Solche Satzungen können Größe, Anbringungshöhe, Material, Leuchtdichte und teils sogar Farben regeln. Was in einem Gewerbegebiet selbstverständlich ist, kann in der Bäderarchitektur unzulässig sein.

Das ist keine schlechte Nachricht. Wer sich daran hält, bekommt meist ein Ergebnis, das besser zum Haus passt — zurückhaltende Einzelbuchstaben statt einer leuchtenden Kastenfläche etwa.

Denkmalschutz

Bei einem eingetragenen Denkmal ist praktisch jede Veränderung der Außenhülle abstimmungspflichtig, auch eine aufgeschraubte Tafel. Das ist kein Ausschlussgrund: Es heißt, dass der Entwurf vorher mit der Denkmalschutzbehörde besprochen wird. Wer das überspringt, riskiert den Rückbau auf eigene Kosten.

Und der Vermieter?

Unabhängig vom Baurecht braucht es bei Mietobjekten die Zustimmung des Eigentümers, und in Eigentümergemeinschaften meist einen Beschluss. Das wird regelmäßig vergessen und ist der häufigere Stolperstein als die Behörde.

Kurz gefragt

Häufige Rückfragen

Wer ist zuständig?

Für die baurechtliche Seite die Bauaufsicht des Landkreises Vorpommern-Rügen. Für Gestaltungssatzungen die jeweilige Gemeinde, für Denkmale die Denkmalschutzbehörde. Eine kurze telefonische Anfrage vorab spart in aller Regel viel Zeit.

Übernehmen Sie die Genehmigung?

Wir sagen Ihnen, wenn ein Vorhaben in diese Richtung geht, und erstellen die Unterlagen, die für einen Antrag gebraucht werden — Ansichten, Maße, Materialangaben. Antragsteller gegenüber der Behörde bleiben Sie als Bauherr beziehungsweise Eigentümer.

Was passiert ohne Genehmigung?

Im ungünstigen Fall wird der Rückbau angeordnet. Dann sind Herstellung und Montage bezahlt, die Anlage muss wieder herunter, und es kommt ein Bußgeld dazu. Deshalb ist die Frage vorher immer die günstigere.

Anfrage

Bleibt eine Frage offen?

Rufen Sie an. Ein kurzes Gespräch klärt bei so etwas meist mehr als jeder Text — und kostet nichts.

Direkt

0172 9056080 Mo–Fr 9–18 Uhr

Per WhatsApp schreiben

Bild vom Objekt gleich mitschicken — das spart meist einen ganzen Klärungsdurchgang.

info@werbe-punkt-prora.de

Werbepunkt Prora
Proraer Allee 100a
18609 Ostseebad Binz
Anrufen WhatsApp Anfragen